Wer gilt als selbstständig?
Im Sinne der Schweizer Sozialversicherung gelten Personen als selbständig, die das volle wirtschaftliche Risiko selbst tragen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Das sind vor allem Einzelunternehmer und Freelancer / Freiberufler. (Selbstständige) Unternehmer mit den Rechtsformen GmbH oder AG gelten hingegen als Angestellte ihrer eigenen Firma.
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