Der richtige Firmenname: eine Entscheidungshilfe

Firmenname, Firmierung, Marke: Wie soll ich mein Unternehmen nennen, was ist überhaupt zulässig und welche Fehler sollte ich auf jeden Fall vermeiden? Wir klären auf.

Inhalt
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    Firmierung: die rechtlichen Eckpfeiler

    Welcher Firmenname von Ihnen verwendet werden darf, hängt wie so vieles von der zugrunde liegenden Rechtsform ab. Es gilt: 

    • Bei Einzelfirmen, die für sich genommen keine eigenständigen juristischen Personen sind, muss die Firmierung mindestens den Familiennamen des Inhabers bzw. der Inhaberin beinhalten. Zusätze wie „Group“ oder „Team“ sind bei Einzelfirmen in der Regel unzulässig.
    • Anders sieht es bei juristischen Personen wie der GmbH, AG, KG und KIG aus. Bei solchen Personen- oder Kapitalgesellschaften sind Sie bei der Wahl der Firmierung frei, sofern keine Markenrechte verletzt oder Irreführung betrieben wird. Bestandteile wie "International" oder “Swiss” werden vom Handelsregisteramt individuell geprüft. Wer also mit einer Werkstatt nur in einem Dorf tätig ist und sich mit “International” grösser macht als er oder sie ist, könnte evtl. abgelehnt werden.  

    Es gibt allerdings noch eine weitere Einschränkung, die für alle Rechtsformen gilt: Der Firmenname muss noch frei sein. Prüfen Sie also zunächst, ob der Firmenname Ihrer Wahl noch zur Verfügung steht. Dies können Sie am einfachsten über den zentralen Firmenindex der Schweizerischen Eidgenossenschaft tun: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch)

    Was bedeutet Firmierung?

    Die Firmierung einer Firma bezieht sich auf den offiziellen Namen oder die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen rechtlich tätig ist und von anderen identifiziert wird. Entsprechend werden unter dieser Firmierung Verträge geschlossen. Auch im Handelsregister, sofern obligatorisch oder freiwillig, ist diese Firmierung hinterlegt. Ausgenommen Einzelunternehmen ist die Rechtsform stets Bestandteil der Firmierung. Sofern der Firmenname frei gewählt werden darf, kann er aus dem Familiennamen, der Tätigkeitsbezeichnung bzw. dem Produkt / den Produkten, einem Fantasienamen oder einer Mischung aus verschiedenen Dingen (Mischname) bestehen.

    Tipps für die Wahl des Firmennamens

    Bei einem guten Firmennamen denkt man natürlich direkt an einen Namen, der direkt verrät, mit welchen Produkte oder Dienstleistungen man handelt. Das ist auch prinzipiell nicht falsch. Nur beachten Sie, dass Sie einzelne Geschäftsbereiche, Onlineshops, Projekte oder Produkte separat benennen können. Durch eine zu eng gesteckte Firmierung könnten Sie sich potentielle Erweiterungen Ihres Geschäfts verbauen.

    Beispiel

    Sie handeln mit Lebensmitteln, möchten aber eventuell auch noch einen Catering-Service im Rahmen der gleichen Unternehmung eröffnen - also keine zweite Firma dafür gründen. Nennen Sie Ihre Firma nun “Lebensmittelhandel Meyer GmbH” bleibt der Bereich Catering aussen vor. “Meyer Catering GmbH” wäre jedoch ebenso unpassend, weil einseitig. Gleiches würde für eine regionale Zuordnung mit “Meyer Catering Zürich GmbH” oder “Meyer Catering Bern GmbH” gelten, obwohl dies bei der Kundengewinnung Vorteile haben könnte, sofern Sie sich wirklich nur auf diese Region beziehen möchten.

    Ideal wäre möglicherweise eine Firmierung wie: “Food-Services Meyer GmbH”, “Swiss Food-Services GmbH" oder sogar “International Food-Services GmbH”, sofern dies der Wahrheit entspricht. Hiermit decken Sie beide Bereiche ab und bewahren sich genügend Entwicklungsspielraum. Prinzipiell ist auch ein Fantasiename möglich, der überhaupt nichts mit dem eigentlichen Geschäft zu tun hat.  

    Die einzelnen Unternehmensbereiche können Sie hingegen ohne Probleme als “Lebensmittelhandel Meyer” oder “Meyer Catering” bezeichnen - nur eben ohne den Zusatz GmbH, da es sich nicht um einzelne Unternehmen, sondern nur um Teilbereiche der übergeordneten Firma handelt. 

    Wichtig ist entsprechend, dass im Impressum auf Ihrer Website sowie auf Ihren Rechnungen, der allgemeinen Korrespondenz und den Verträgen, die Sie schliessen, die offizielle Firmierung steht.

    Unterschied zwischen Firmenname und Angebot

    Wir halten also fest, dass sich der Firmenname nicht immer ganz eng mit dem jeweiligen Angebot Ihrer Firma decken muss, sehr wohl hingegen den Deckmantel Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten klar definieren sollte. 

    Ein reiner Fantasiename könnte sich schlecht auf die Akquise von Neukunden und Geschäftspartner auswirken. Pauschalisieren wollen wir das aber nicht, denn es kommt immer darauf an, in welchem Business Sie aktiv sind, ob der Fokus im B2B oder B2C Bereich liegt und über welche Kanäle Sie Ihre Kunden gewinnen und Geschäfte abwickeln.

    Firmierung Vorgaben und Tipps [zusammengefasst]:

    • Fantasiename, Familienname, Sachname oder Mischung
    • Familienname bei Einzelfirma Pflicht
    • Abkürzung der Rechtsform immer Pflicht [ausser bei Einzelfirma]
    • Vorsicht bei irreführenden Begriffen
    • zu enge Abgrenzung nicht immer sinnvoll
    • leicht zu merken und gut auszusprechen
    • unverwechselbar und einzigartig [in der jeweiligen Branche]
    • als Internet-Domain verfügbar
    • keine Verletzung von Markenrechten
    • zulässige Eintragung im Handelsregister

    “Projektname”: Einzelbereiche und Produkte zu Marken machen

    Viele Selbstständige werfen Firmenname und Produktbezeichnung durcheinander. Dabei kann es sinnvoll sein, einzelne Bereiche unterschiedlichen Marken zuzuordnen. Und mit Marke meinen wir nicht zwingend eine Marke, die Sie auch als geschütztes Kennzeichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum haben schützen lassen - was in vielen Fällen aber absolut sinnvoll ist. Primär meinen wir erst einmal etwas, was das Potential hat, Bekanntheit zu erlangen und einen entsprechenden Wiedererkennungswert besitzt.

    Beispiel in eigener Sache

    Sie lesen diesen Beitrag auf der Seite Gruenderwelt.ch. Diese Seite richtet sich klar an die Zielgruppe der Selbstständigen und Unternehmer. Das geht aus der Seitenbezeichnung hervor, ohne dabei zu plump zu sein. Plump wäre unserer Meinung nach ein Begriff bzw. eine Domain wie “Firmengruendung-Info.ch”, den viele als sogenannte “Keyword-Domain” sicherlich dennoch okay fänden. Trotzdem: Der Begriff Gründerwelt scheint uns mehr "Markenpotential" zu haben. 

    Gleiches gilt für die Seite Vergleichscheck.ch - ein Versicherungsvergleich für die Schweiz, der nicht einfach nur “Versicherungsvergleich Schweiz” heisst, aber eben auch nicht unter der Haupt-Firmierung läuft. 

    Beide Seiten werden jedoch von der gleichen Firma betrieben: der SuisseKasse GmbH. Unsere Servicebereiche haben wir darüber hinaus u.a. zu “SuisseTax” für Steuerberatung und “Suisse Insure” für die Versicherungsberatung ausgelagert. Denn diese Marken können von unseren Kunden besser mit der jeweiligen Dienstleistung in Verbindung gebracht werden als unsere offizielle Firmierung.

    Natürlich gibt es noch viele weitere und sicherlich auch bessere Beispiele. So muss eine Marke - anders als in unseren Beispielen - auch nicht immer zwingend mit dem jeweiligen Produkt bzw. der Dienstleistung verknüpfbar sein

    Apple und Red Bull: berühmte Beispiele

    Denken Sie z. B. an Apple, die mit 880.455 Milliarden US-Dollar (Stand 2023) nach wie vor wertvollste Marke der Welt. Wer würde, ohne die Marke zu kennen (was nahezu ausgeschlossen ist) direkt an einen Hard- und Softwareentwickler denken. 

    Oder beim Namen “Red Bull” - ebenfalls vorausgesetzt, die Marke wäre ganz neu - an einen Energydrink und mittlerweile Multi-Milliarden Musik-/Medien- und Sportsponsor?! Sehr wohl sind aber in diesem Beispiel die einzelnen Bereiche anderen Marken und sogar (Sub-)Unternehmen wie der Redbull Mediahouse GmbH zugeordnet, die wiederum einzelne Marken wie “Servus” (Zeitschrift und TV-Sender) betreibt, die nicht als eigenständige Unternehmen, sondern “nur” als Marke auftreten.

    Produkt-/Service-/Projektname: Tipps [zusammengefasst]:

    • leicht zu merken und gut auszusprechen
    • unverwechselbar und einzigartig
    • mit dem Service verknüpfbar
    • als Internet-Domain verfügbar
    • keine Verletzung von Markenrechten

    Fazit: Individuelle Namen für individuelle Unternehmen

    Bei der Wahl des Firmennamens gibt es, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, kein richtig und falsch. Es kommt immer auf Ihr individuelles Konzept an.

    Angebote der SuisseKasse GmbH

    Jasin-Isik-square
    Geprüfter Inhalt

    Jasin Isik ist Gründer und Geschäftsführer der SuisseKasse GmbH, der Betreiberfirma von GruenderWelt.ch. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen neben der Finanz-, Steuer-, Vorsorge und Versicherungsberatung sowie -vermittlung auch die Vermittlung von (medizinischem) Personal. Zudem ist die SuisseKasse GmbH im Bereich Immobilien aktiv.

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