GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Im Vergleich zum Einzelunternehmen birgt die Gründung einer GmbH viele Vorteile für gewinnorientierte kleine und mittlere Unternehmen. So ist beispielsweise die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen. Eine GmbH haftet stets nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Zudem ist es für Investoren leichter, sich an der Firma zu beteiligen.
Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um den Gründungsprozess einer GmbH in der Schweiz sowie deren Vor- und Nachteile im Vergleich mit anderen Rechtsformen.
Ein Überblick - GmbH im Vergleich
GmbH oder doch lieber eine andere Rechtsform? In der nachfolgenden Tabelle lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte der drei beliebtesten Rechtsformen für Schweizer Unternehmen kennen.
Gründungskosten | ca. 700 Franken | 3'000 Franken und mehr | 3'000 Franken und mehr |
Stammkapital | nicht notwendig | 20'000 Franken | 100'000 Franken |
Steuern | keine Unternehmensbesteuerung | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerung |
Haftung | uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft |
Buchführung | einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) | doppelte Buchführung | doppelte Buchführung |
Eignungsbereich | Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler | Unternehmen mit ausgeprägter Gewinnorientierung | KMU (kleine und mittlere Unternehmen) |
Checkliste: Ablauf der Gründung einer GmbH
Der Ablauf einer GmbH-Gründung Schritt für Schritt - nachvollziehbar und verständlich erklärt.
Firmenname
Solange Sie keine Marken- oder andere Rechte verletzen, können Sie den Firmennamen der GmbH frei wählen. Im Vergleich: Ein Einzelunternehmen muss immer den mindestens den Familiennamen des Inhabers mit bei der Firmierung aufführen.
Prüfen Sie am besten, ob der Firmenname noch verfügbar ist, um keine Probleme zu bekommen. Dies geht ganz einfach online über den zentralen Firmenindex: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch)
Wichtig: Die offizielle Firmierung muss stets den Zusatz GmbH bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung tragen.
Organe benennen
Eine GmbH besteht in der Regel aus drei Organen:
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführung
- Revisionsorgan
Wer macht was?
Während die Gesellschafterversammlung darüber bestimmt, was letztlich mit Gewinnen passieren soll und die Geschäftsführung bestimmt, leitet letztere die alltäglichen Geschicke des Unternehmens. Geschäftsführerin oder Geschäftsführer kann einer der Gesellschafter sein. Es ist aber ebenso möglich, eine “externe” (natürliche) Person zu bestimmen.
Das von den Arbeitnehmenden einer GmbH eingesetzte Revisionsorgan ist für die Kontrolle der Konten zuständig. Zentrale Aufgabe ist es, einen Bericht über die Jahresrechnung der Gesellschafterversammlung zu erstellen. Die Revisionsstelle ist nicht zwingend zur Gründung der GmbH notwendig, sofern die GmbH pro Jahr im Durchschnitt weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigt werden.
Statuten erstellen
Eine GmbH benötigt Statuten. Diese geben Auskunft über den Firmennamen, den Zweck der Gründung einer solchen Gesellschaft sowie die Höhe des Stammkapital. Selbstverständlich sind auch die Firmenadresse, der jeweils von den Gesellschaftern eingezahlte Betrag sowie Infos zur Geschäftsführung enthalten.
Vor der Erstellung der Statuten wichtig:
- Definition des Stammkapitals (mindestens CHF 20’000)
- Einteilung in Stammanteile mit Mindestnennwert CHF 100
- Einzahlung durch Geld- oder Sachleistungen
- Benennung des Geschäftsführers
- Benennung eines Geschäftsdomizils
Notarielle Beurkundung
Damit die GmbH-Gründung wirksam wird, müssen die zentralen Dokumente der Gesellschaft durch einen Notar beurkundet werden. Die Notargebühren (für die Erstellung der Gründungsdokumente) können zwischen CHF 500.- und CHF 2'000.- betragen.
Gründungskapital hinterlegen
Für die Gründung der GmbH ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 zu hinterlegen. Sofern keine Sachleistungen eingezahlt wurden und es dazu eine entsprechende Vereinbarung gibt, erfolgt die Hinterlegung des Stammkapitals durch die Einzahlung des Geldes auf ein Schweizer Bankkonto.
Eintrag ins Handelsregister
Erst nachdem der Notar die Gründung der GmbH beurkundet hat, ist die Eintragung ins Handelsregister möglich. Dies ist sozusagen der letzte Schritt, bevor die GmbH tatsächlich als solche aktiv werden darf. Durch den Handelsregistereintrag erhält die GmbH automatisch eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (kurz: UID). Diese Nummer ist auch zur Abrechnung der Umsatzsteuer notwendig.
Die Eintragung ins Handelsregister schlägt mit Kosten in Höhe von CHF 600.- bis CHF 800.- zu Buche.
AHV und BVG
Alle bei der GmbH angestellten Personen müssen bei einer AHV / Ausgleichskasse angemeldet werden. Sofern die BVG-Eintrittsschwelle hinsichtlich des Jahresgehalts erreicht wird, sind die Mitarbeitenden auch bei einer Pensionskasse anzumelden. Ferner ist die Anmeldung in einer Unfallversicherung obligatorisch.
Mehrwertsteuer
Eine pauschale Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer besteht nicht, solange die GmbH weniger als CHF 100'000.- Umsatz jährlich erzielt. Dennoch kann die Erklärung zur Mehrwertsteuerpflicht sinnvoll sein - beispielsweise um von vornherein die Vorsteuer bei Investitionen geltend machen zu können. Die Anmeldung zur MWST kann online bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen: Mehrwertsteuer anmelden (admin.ch).
Versicherungen
Neben den obligatorischen Versicherungen machen weitere Versicherungen für die GmbH sowie deren Inhaber Sinn. Denken Sie beispielsweise darüber nach, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Denn Arbeitgeber sowie Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung sind von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Für die GmbH selbst sollte in jedem Fall eine Betriebs-Haftpflichtversicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen werden.
Wichtige Versicherungen und Vorsorgelösungen für selbstständige Unternehmer im Überblick:
- Unfallversicherung
- Taggeldversicherung
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- private Altersvorsorge (Säule 3a / 3b)
Versicherungen für juristische Person (GmbH):
- Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Betriebs-Rechtsschutzversicherung
Versicherungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- BVG / Pensionskasse
- Unfallversicherung
- AHV/IV/EV
Steuern zahlen
Während Einzelunternehmer den Gewinn als Privatperson über die Einkommensteuer versteuern, unterliegen Gesellschaften der Doppelbesteuerung. Das bedeutet: Die GmbH zahlt Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. Die Gesellschafter, sofern diese natürliche Personen sind, versteuern ihre ausgeschütteten Gewinnanteile als Einkommen (Einkommensteuer). Im Übrigen gelten Anteile an einer GmbH auch als Vermögen. Gegebenenfalls ist also auch die Vermögenssteuer relevant.