Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (kurz: KG) zählt anders als die GmbH nicht zu den Kapital-, sondern zu den Personengesellschaften. Es muss zumindest eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter eingesetzt werden. Hierbei spricht man vom Komplementär. Als beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditär/e) sind neben natürlichen Personen auch juristische Personen oder Handelsgesellschaften zulässig. Die Kommanditgesellschaft ist keine eigenständige juristische Person, kann aber eigenständig Rechte und Pflichten erwerben. Häufig entscheiden sich Familienunternehmen für eine Kommanditgesellschaft als Alternative zum Einzelunternehmen.
Die KG im Vergleich
GmbH oder doch lieber eine andere Rechtsform? In der nachfolgenden Tabelle lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte der drei beliebtesten Rechtsformen für Schweizer Unternehmen kennen.
Gründungskosten | ca. 700 Franken | 2'600 - 5'600 Franken | 3'000 Franken und mehr |
Stammkapital | nicht notwendig | nicht notwendig | 100'000 Franken |
Steuern | keine Unternehmensbesteuerung | keine Unternehmensbesteuerung | Doppelbesteuerung |
Haftung | uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen | Haftung mit Gesellschaftsvermögen sowie persönliche Haftung des Komplementärs | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft |
Buchführung | einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) | einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) | doppelte Buchführung |
Eignungsbereich | Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler | Familienunternehmen, Firmen mit starkem Personenbezug | KMU (kleine und mittlere Unternehmen) |
Gewinnverteilung | alleiniger Gewinnanspruch des Inhabers | Verteilung gemäss Gesellschaftsvertrag | gemäss Verhältnis der jeweiligen Anteile |
Geschäftsführung | meist durch Inhaber des Unternehmens | Recht zur Vertretung der KG durch alle Gesellschafter, sofern nicht anders geregelt | neutraler Geschäftsführer möglich |
Entscheidungsbefugnis / Unternehmenspolitik | durch Inhaber | durch Komplementär | druch Gesellschafterversammlung / Geschäftsführer |
KG Gründung - Schritt für Schritt
Der Ablauf einer KG-Gründung Schritt für Schritt - nachvollziehbar und verständlich erklärt.
Firmenname
Die Wahl des Firmennamens für eine GmbH steht Ihnen frei, solange keine Marken- oder andere Rechte verletzt werden. Im Gegensatz dazu muss ein Einzelunternehmen immer den Familiennamen des Inhabers bei der Firmierung aufführen. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Wahl des Firmennamens zu prüfen, ob dieser noch verfügbar ist, um Probleme zu vermeiden. Eine einfache Online-Überprüfung kann über den zentralen Firmenindex vorgenommen werden: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch). Dem frei wählbaren Firmennamen wird dann die Kurzform des Rechtsform “KG” angefügt.
Gesellschaftsvertrag
Die Kommanditgesellschaft entsteht durch das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags, in welchem die wichtigsten Eckpunkte festgehalten werden. Folgen Punkte kann der Vertrag klären:
- Komplementär und Kommanditär
- Sitz der Gesellschaft
- Zweck der Gesellschaft
- Geschäftsführung
- Gewinnverteilung
Die Kosten für die notarielle Erstellung / Beglaubigung des Vertrags liegen zwischen CHF 2'000 und 4'000.
Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank ist notwendig, um Rechnungen bezahlen und Geld empfangen zu können. Die Einzahlung eines Stammkapitals auf ein Geschäftskonto ist bei der KG, anders als bei der GmbH oder einer AG, nicht notwendig.
Eintrag ins Handelsregister
Durch den Eintrag in das Handelsregister erhält die KG automatisch eine schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die auch für die Abrechnung der Umsatzsteuer erforderlich ist. Allerdings ist zu beachten, dass die Eintragung in das Handelsregister mit Kosten verbunden ist. Es ist mit CHF 600.- bis 800.- zu kalkulieren. Ein Notar unterstützt bei diesem Prozess.
AHV und BVG
Für alle Mitarbeiter:innen, die bei der GmbH angestellt sind, besteht eine Anmeldepflicht bei der AHV/Ausgleichskasse. Falls das Jahresgehalt die BVG-Eintrittsschwelle erreicht, müssen die Mitarbeiter:innen auch bei einer Pensionskasse angemeldet werden. Darüber hinaus ist die Anmeldung bei einer Unfallversicherung obligatorisch.
Mehrwertsteuer
Wenn die Kommanditgesellschaft weniger als CHF 100'000.- Umsatz pro Jahr erzielt, besteht keine pauschale Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine Erklärung zur Mehrwertsteuerpflicht abzugeben, um beispielsweise von Anfang an die Vorsteuer bei Investitionen geltend machen zu können. Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer kann online über die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen.
Versicherungen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z.B. Krankenkasse) können weitere Versicherungen für die Firma sowie deren Gesellschafter sinnvoll sein. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Hintergrund: Arbeitgeber sowie Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung sind den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
Für die KG selbst sollte eine Betriebs-Haftpflichtversicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen werden.
Weitere wichtige Versicherungen und Vorsorgelösungen für selbstständige Unternehmer sind unter anderem:
- eine Unfallversicherung,
- eine Taggeldversicherung,
- eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie
- eine private Altersvorsorge (Säule 3a/3b).
Steuern zahlen
Genau wie Einzelunternehmer versteuern die Gesellschafter der KG den Gewinn als Privatperson über die Einkommensteuer. Lediglich beteiligte juristische Personen (möglich als Kommanditär) müssten gegebenenfalls eine Unternehmensbesteuerung (Gewinnsteuer, Kapitalsteuer) beachten. Zudem könnten die Anteile an einer KG auch als Vermögen im Rahmen der Vermögenssteuer relevant werden.