Gewinnsteuer für Schweizer Unternehmen
Der Gewinn von Kapitalgesellschaften nach Abzug aller begründeten Geschäftsausgaben wird sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler und Gemeindeebene versteuert. Auch der nicht begründete Aufwand wird besteuert. Dazu zählen beispielsweise nicht begründete Abschreibungen oder Rückstellungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen.
Auf Bundesebene wird der Gewinn proportional mit einem fixen Satz von 8,5 % besteuert, auf kantonaler Ebene progressiv. In manchen Kantonen herrscht allerdings ein gemischtes System, bei welchem die aus dem Verhältnis zwischen Kapital und Reserven einerseits und dem erzielten Reingewinn andererseits ergebende Ertragsintensität berücksichtigt wird.
Die wichtigsten Fakten:
- Im Durchschnitt beträgt der ordentliche Gewinnsteuersatz landesweit 14,7 %.
- Die Kantone Bern, Wallis, Tessin und Zürich erheben die höchsten Gewinnsteuersätze.
- Am niedrigsten ist der Gewinnsteuersatz im Kanton Zug (3,5 %).
Weitere Steuern für Unternehmen: