Kapitalsteuer für Schweizer Unternehmen
Neben dem Gewinn juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Gewinnsteuer) wird auch deren Eigenkapital besteuert. Hierzu zählen:
- das Stammkapital,
- Aktienkapital sowie
- ausgewiesene Reserven.
Massgeblich ist das Eigenkapital zum Ende einer Steuerperiode.
Mit Ausnahme des Kantons Uri besteuern nicht die Gemeinden, sondern die Kantone das Kapital. Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer. In den Kantonen Bern, Schwyz, Freiburg, Solothurn, Appenzell-Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Waadt, Neuenburg und Genf gibt es ebenfalls Ausnahmen: Dort wird entweder vollständig oder teilweise auf bis zur Höhe des Gewinnsteuerbetrags auf die Erhebung einer Kapitalsteuer verzichtet.
Die Kapitalsteuer beträgt flächendeckend 0.5‰ (Promille). Dieser Satz wird mit dem im jeweiligen Kanton bzw. der Gemeinde geltenden Steuerfuss multipliziert.
Weitere Steuern für Unternehmen: